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FG Rheinland-Pfalz, 18.05.1994 - 1 K 1617/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1995, 117
- EFG 1994, 925
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 06.07.1995 - IV R 63/94
Resthonorarzahlung einer Kassenärztlichen Vereinigung für das dritte Quartal …
Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1994, 925 veröffentlicht. - BFH, 06.07.1995 - IV R 72/94
Resthonorarzahlung einer Kassenärztlichen Vereinigung
Das FG führte unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1994 1 K 1617/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1994, 925) aus, die Restzahlung für das III. Quartal 1987 stelle keine wiederkehrende Einnahme i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG dar, weil sie nicht kurze Zeit vor Beginn oder nach Beendigung des Kalenderjahres fällig gewesen sei. - FG Münster, 17.08.2010 - 1 K 1821/07
Beitragszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe
Diese Urteile beträfen zwar die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, doch sei von einer Gleichbehandlung auszugehen (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.5.1994, 1 K 1617/93, EFG 1994, 925).